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Technische Mindestanforderungen

Errichtung und Betrieb von Anlagen.  

ILH NETZ ist gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung ihrer Netzanlagen verantwortlich. Daher sind Anschlüsse nur unter Einhaltung technischer Mindestanforderungen zulässig.

Für die Errichtung und den Betrieb von Netzanlagen gelten die Technischen Mindestanforderungen der Industriepark LH Verteilnetz GmbH (ILH NETZ) zum Netzanschluss und dessen Nutzung (TMA).

Dabei sind insbesondere die Technischen Regeln einzuhalten.