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Stromerzeugung

Wichtige gesetzliche Grundlagen. 

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)

Zum 1. Januar 2009 trat das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften mit dem in seinem Artikel 1 enthaltenen Gesetz zum Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) in Kraft. Das bis dahin geltende Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien wurde damit außer Kraft gesetzt.

Ziel des EEG ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien an der Strom- versorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen.

Eine wichtige Ergänzung des EEG stellen die Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung – BiomassseV) sowie die Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Nachhaltigkeitsver- ordnung-Biomassestrom - BioSt-NachV) dar. Die BiomasseV beinhaltet wesentliche Bedingungen zu Einsatzstoffen, technischen Verfahren und Umweltanforderungen an Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biomasse im Sinne des EEG. Durch die BioSt-NachV soll sichergestellt werden, dass flüssige Biomasse, die zur Stromerzeugung eingesetzt und nach dem EEG vergütet wird, bei der Herstellung, Lieferung und Verwendung verbindliche Nachhaltigkeitsstandards einhält.

Zahlen und Fakten zum EEG, die von uns entsprechend der bestehenden Veröffentlichungs- pflichten zusammengestellt wurden, finden Sie unter Zahlen & Fakten.

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.: Erneuerbare-Energien-Gesetz 2000
.: PV-Vorschaltgesetz
.: Erneuerbare-Energien-Gesetz 2004
.: Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2004
.: Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009
.: Begründung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009
.: Biomasseverordnung
.: Nachhaltigkeitsverordnung-Biomassestrom
.: Zahlen & Fakten zum EEG
 

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2002)

Am 1. April 2002 trat das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2002) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Minderung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland im Sinne des Klimaschutzes. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung der Erneuerbaren Energien im Strombereich zum 1. August 2004 wurde der § 4 Absatz 3 KWKG 2002 geändert. Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments wurde mit dem Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung das KWKG 2002 zum 1. Januar 2009 geändert.

Speziell durch den befristeten Schutz und die Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) sowie den Ausbau der Stromerzeugung in kleinen KWK-Anlagen und die Marktein- führung der Brennstoffzelle werden die Energieeinsparung, der Umweltschutz und das Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung gefördert.

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.: Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
.: KWK-Verfahrensbeschreibung
.: Änderung 2009 zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
 

Netzanschluss

Alles Wissenswerte über die Schritte zum Netzanschluss Ihrer geplanten Erzeungsanlagen finden Sie hier.