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Messstellenbetreiber / Messdienstleister

Sie wollen den Messstellenbetrieb oder die Messung übernehmen. 

Sie möchten für Anschlussnutzer in unserem Verteilernetz den Messstellenbetrieb (Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung) bzw. die Messung (Ablesung) durchführen?

Die Abwicklung der Wechselprozesse des Messstellenbetreibers bzw. des Messdienstleisters erfolgen nach der von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung „Wechselprozesse im Messwesen (WiM)“ zum Beschluss BK6-09-034 vom 09.09.2010 oder einer diesen Beschluss ersetzenden oder ergänzenden Festlegung der Bundesnetzagentur.

Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehungen zwischen ILH NETZ und dem Messstellenbetreiber/Messdienstleister ist der Abschluss eines Messstellen- und/oder Messrahmenvertrages erforderlich. Den Wortlaut der genannten Verträge hat die Bundesnetzagentur ebenfalls in ihrem Beschluss BK6-09-034 für alle Marktpartner vorgegeben. Die Musterverträge der Bundesnetzagentur finden Sie hier.

Ergänzt werden die Verträge durch die folgenden Anlagen 1 bis 5:
Anlage 1 - Technische Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb (TMA-MZ)
Anlage 2 - Daten des Messstellenbetreibers bzw. Messdienstleisters
Anlage 3 - Daten des Netzbetreibers
Anlage 4 - Ergänzungen zum Messstellenrahmenvertrag
Anlage 5 - Plombenöffnungsmeldung

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.: Messstellenrahmenvertrag
.: Messrahmenvertrag
.: Anlage 1 - Technischen Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb
.: Anlage 2 - Daten des Messstellenbetreibers bzw. Messdienstleisters
.: Anlage 3 - Daten des Netzbetreibers
.: Anlage 4 - Ergänzungen zum Messstellenrahmenvertrag
.: Anlage 5 - Plombenöffnungsmeldung