.: Home .: Stromnetz .: Anschlussnutzung
 

Anschlussnutzung

Ohne Anschluss kein Strom:
Voraussetzung für die Anschlussnutzung, die die Grundlage für Ihre Stromentnahme aus oder -einspeisung in unser Verteilnetz bildet, ist ein bestehender Netzanschluss. Die Nutzung eines Netzanschlusses zur Stromentnahme oder -einspeisung nennt man Anschlussnutzung. Im Rahmen der Anschlussnutzung werden die Rechte und Pflichten zur Stromentnahme und ggf. Stromeinspeisung an Ihrer Entnahme- / Einspeisestelle (Zählpunkt) geregelt. Dies betrifft u. a. den Betrieb Ihrer elektrischen Anlagen am Netzanschluss, die Messung und Zutrittsrechte.

Sind Sie am Mittelspannungsnetz angeschlossen oder betreiben Sie eine Erzeugungsanlage, dann müssen Sie die Nutzung Ihres Netzanschlusses zur Entnahme und / oder Einspeisung elektrischer Energie bei uns anmelden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Falls die Stromlieferung an Ihre Lieferstelle von uns keinem Stromlieferanten zugeordnet werden kann, werden Sie im Rahmen der Ersatzversorgung bzw. mit Aushilfsenergie beliefert.

.: Anschlussnutzungs-
verhältnis

Musterverträge zur Anschlussnutzung.
.: Lieferung von Aushilfsenergie
Strom für alle Fälle.
.: Messstellenbetrieb
Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen.