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Voraussetzungen für den Netzzugang

 

Vor Beginn der Netznutzung ist zwischen dem Stromlieferanten und Industriepark LH Verteilnetz GmbH (ILH NETZ) ein Händlerrahmenvertrag abzuschließen.

Die Nutzung des Netzes setzt voraus, dass die Zählpunkte der Kunden einem Bilanzkreis zugeordnet werden können. Der Stromlieferant teilt ILH NETZ den Bilanzkreis mit, dem die Entnahme- bzw. Einspeisestellen der Kunden zuzuordnen sind. Sofern der Stromlieferant nicht selbst Bilanzkreisverantwortlicher ist, weist er die Zuordnungsvollmacht des Bilanzkreisverantwortlichen nach.
Sofern die Netznutzung unmittelbar durch den Kunden erfolgt, ist der Abschluss eines Netznutzungsvertrages zwischen Kunde und ILH NETZ vor Beginn der Belieferung erforderlich. Voraussetzungen für die Belieferung sind weiterhin ein bestehendes Netzanschluss- und ein Anschlussnutzungsverhältnis. Industriepark LH Verteilnetz GmbH stellt rechtzeitig entsprechende Vertragsangebote, soweit erforderlich, nach Anmeldung und Identifizierung der Kunden zur Verfügung.

Die Abwicklung der Belieferung von Entnahmestellen mit Elektrizität erfolgt nach der von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate vom 11.07.2006 (Az. BK6-06-009) oder einer diesen Beschluss ersetzenden oder ergänzenden Festlegung der Bundesnetzagentur.

Die An-, Abmeldungen zur und von der Netznutzung sowie Änderungsmeldungen für Ihre Kunden senden Sie bitte an das Postfach unseres Dienstleisters (edi@envia-netz.de). Dieses Postfach dient ausschließlich dem Datenaustausch mit den vorgegebenen Datenformaten (EDIFACT).